Dr. Christian W. KONRAD
ist zum Präsident des European Senate to promote Economy and Culture in European Countries Sektion ENGLAND bestellt.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2011 wurde ihm die Senatorenwürde im Bundessenat Wirtschaft und Technologie® European Senate to promote Economy and Culture in European Countries zuerkannt.
Dr. Konrad ist österreichischer Rechtsanwalt, englischer Solicitor und als Euroadvokat in der Tschechischen und Slowakischen Republik zugelassen.
Er vertritt Privat- und Industrieunternehmen sowie internationale Organisationen in Streitfällen, unter anderem im Zusammenhang mit der Gewinnung von Rohstoffen, langfristigen Energielieferverträgen, komplexen Bau- und Industrieanlagenverträgen, Konzessionsvereinbarungen, völkerrechtlicher Immunität und Unternehmenskaufverträgen.
Er berät bei fehlgeschlagenen Investitionen und Joint Ventures in Zentral- und Osteuropa sowie bei der Vollstreckung und Sicherung von Ansprüchen aus Schiedssprüchen und Gerichtsurteilen.
Er berät Regierungen in Frage internationalen Investitionsschutzes und wird regelmäßig als Schiedsrichter in ad-hoc und in institutionalisierten Schiedsverfahren bestellt. Seine Sozietät unterhält Niederlassungen in London, Wien, Bratislava, Prag und Skopje.